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Über unseren Kanzleiblog informieren wir Sie laufend über die aktuellen wirtschaftlichen und steuerlichen Entwicklungen in Deutschland und den angrenzenden Nachbarländern.
EuGH bestätigt Aufteilungsgebot für Hotelleistungen
Der Europäische Gerichtshof hat das deutsche Aufteilungsgebot für Beherbergungsleistungen als unionsrechtskonform bestätigt. Der ermäßigte USt-Satz von 7 % gilt nur für die reine Übernachtung, während Nebenleistungen wie Parkplätze, Frühstück, WLAN oder Wellnessbereiche dem Regelsatz von 19 % unterliegen.
Quelle: EuGH, Urteil v. 5.3.2026 – C-409/24 u.a.