Blog
Immer auf dem Laufenden ...
Über unseren Kanzleiblog informieren wir Sie laufend über die aktuellen wirtschaftlichen und steuerlichen Entwicklungen in Deutschland und den angrenzenden Nachbarländern.
Corona – Erneute Fristverlängerung zur Einreichung der Schlussabrechnung (BMWK)
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) teilt mit, dass die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung der Corona-Hilfen vom 31. August 2023 auf den 31. Oktober 2023 verlängert wurde. Die Fristen gelten für die Schlussabrechnungen der Überbrückungshilfen I bis III und der November-/ Dezemberhilfe sowie für die Überbrückungshilfe III Plus / IV.
Insbesondere findet die Fristverlängerung keine Anwendung für die Endabrechnung der Neustarthilfen.