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Über unseren Kanzleiblog informieren wir Sie laufend über die aktuellen wirtschaftlichen und steuerlichen Entwicklungen in Deutschland und den angrenzenden Nachbarländern.

Dienstreisen mit dem privaten Fahrrad


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Tritt der Arbeitnehmer eine beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit (Dienstreise) mit dem Fahrrad an, so kann er die entstandenen Fahrtkosten über den anhand der tatsächlichen Aufwendungen ermittelten persönlichen Kilometersatz uneingeschränkt als Werbungskosten steuerlich ansetzen (§ 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4a Satz 1 EstG).