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Über unseren Kanzleiblog informieren wir Sie laufend über die aktuellen wirtschaftlichen und steuerlichen Entwicklungen in Deutschland und den angrenzenden Nachbarländern.
Zuschuss für Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Unternehmen

Voraussichtlich noch bis Dezember 2022 können Zuschüsse für Ladestationen in Unternehmen beantragt werden. Dann werden die Fördermittel wahrscheinlich ausgeschöpft sein.
Die Förderung 441 gilt für den Kauf und die Installation von Ladestationen, die nicht öffentlich zugänglich sind für das Aufladen von Firmenfahrzeugen und Privatfahrzeugen von Beschäftigten. Der Zuschuss beträgt bis zu 900 EUR pro Ladepunkt.
Auf der Webseite der KfW finden Sie alle Informationen zu den Voraussetzungen und den Antragsprozess: https://www.tinyurl.com/yenjms48
Quelle: KfW