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Über unseren Kanzleiblog informieren wir Sie laufend über die aktuellen wirtschaftlichen und steuerlichen Entwicklungen in Deutschland und den angrenzenden Nachbarländern.

Steuerbefreiung von Auslandszuschlägen und Kaufkraftausgleich


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Der Kaufkraftausgleich soll den Kaufkraftverlust ausgleichen, der dem Empfänger der Bezüge aufgrund der Lebenshaltungskosten am ausländischen Dienstort entsteht. Mit dem aktuellen Schreiben hat das Bundesfinanzministerium (BMF) nun die Gesamtübersicht über die Kaufkraftzuschläge zum 1. Januar 2024 veröffentlicht: https://www.tinyurl.com/yc3ze5ja